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§ 1 Geltungsbereich (1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Cyber Tech GmbH mit Sitz in Grafenwöhr (nachfolgend Cyber Tech genannt) und Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Diese Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandsteil. Abweichenden AGB von Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
(2) Als vertragliche Leistung, die Cyber Tech gegenüber dem Kunden zu erbringen hat, kommt insbesondere in Betracht:
· Registrierung von Domainnamen, Einrichtung von Email-Adressen · Webhosting · Designleistungen · Zurverfügungstellung von Serverleistung · Einräumung der Nutzung von "Modulato" und/oder "My-eShop"
(3) Kunde im Sinne dieser AGB ist, wer eine der in § 1 Absatz 2 genannten oder eine andere Leistung von Cyber Tech wünscht bzw. einen Vertrag mit Cyber Tech über eine solche Leistung abschließt.
(4) Für sämtliche Leistungen von Cyber Tech gelten die nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen (Teil 2) und ergänzend - je nach Inhalt der vereinbarten Leistung - die besonderen Bestimmungen der Teile 3 bis 6. Für Verbraucher gelten zudem die Sonderregelungen nach § 14.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand (1) Kostenvoranschläge, Werbematerialien, Kundeninformationen und die Website von Cyber Tech stellen jeweils eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot an Cyber Tech abzugeben. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen oder per Email erfolgenden Auftragsbestätigung seitens Cyber Tech, spätestens jedoch mit der Erbringung der Leistung an den Kunden zustande.
(2) Der konkrete Leistungsumfang sowie die hierfür zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem Bestellformular, das der Kunde entweder über die Homepage www.cyber-tech.de als Datei abrufen kann und dann als Datei an Cyber Tech abschickt oder aus dem Bestellformular in pdf-Format, das über die Homepage www.cyber-tech.de bereitgehalten wird und das der Kunde ausdrucken und per Fax oder auf dem Postwege an Cyber Tech sendet.
§ 3 Vergütung, Zahlungsmodalitäten, Abnahme (1) Die Nutzung der Leistungen von Cyber Tech erfolgt zum jeweils vereinbarten Entgelt.
(2) Die Fälligkeit der Vergütung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bestellformular. Ist dort die Fälligkeit nicht geregelt, wird die Vergütung mit Zugang einer Rechnung fällig und ist innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Die Zahlung der Entgelte im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erfolgt grundsätzlich durch Lastschrifteinzug. Hierzu ermächtigt der Kunde Cyber Tech, anfallende Entgelte über das jeweils gültige Konto einzuziehen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufpreise oder Provisionen, sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.
(3) Vereinbarte Entgelte werden jeweils im Voraus für den vereinbarten Zeitraum eingezogen. Einmalige und variable Entgelte, sowie Preise für sonstige Produkte oder Leistungen werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.
(4) Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursacht haben, verantwortlich, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Der Kunde hat nachzuweisen, dass er die Verursachung des Entgeltes nicht zu vertreten hat.
(5) Gegen Forderungen von Cyber Tech kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
(6) Bei Zahlungsverzug erhebt Cyber Tech für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren und für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 10 €. Sperrt Cyber Tech eine ihrer gegenüber dem Kunden erbrachte bzw. zu erbringende Leistung (z.B. Internetpräsenz) berechtigt wegen Zahlungsverzugs, kann Cyber Tech die Entsperrung von der Zahlung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 € abhängig machen.
(7) Gerät der Kunde über eine Dauer von mehr als zwei Monate in Zahlungsverzug, so ist Cyber Tech berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder alle dauerhaft gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen zu sperren, bis der Kunde noch allen noch ausstehenden und fälligen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
(8) Soweit es sich bei der von Cyber Tech zu erbringenden Leistung um eine Werkleistung handelt, ist der Kunde verpflichtet, dieses Werk abzunehmen. Die Fälligkeit der Vergütung tritt in diesem Fall - unbeschadet der vorstehenden Regelungen - erst mit Abnahme ein. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum oder erfordert er von Cyber Tech hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten; als angemessen ist im Zweifelsfall insbesondere eine Zahlung von 50% der Auftragssumme bei Auftragserteilung und 50% der Auftragssumme nach der Abnahme anzusehen.
(9) Nach Abschluss einer Werkleistung wird Cyber Tech dem Kunden die Abnahmebereitschaft mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft die Abnahme zu erklären oder schriftlich mitzuteilen, aus welchen Gründen die Abnahme verweigert wird. Sollte innerhalb dieser Frist keine Erklärung des Kunden erfolgen, gehen beide Parteien davon aus, dass die Arbeiten als vertragsgemäß angesehen werden und die Abnahme damit als erklärt gilt. Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder vertraglich vorausgesetzten Verwendbarkeit berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 4 Datenschutz (1) Eine Verarbeitung der Daten des Kunden durch Cyber Tech findet nur insoweit statt, als dies für die Auftrags- und Geschäftsabwicklung notwendig und im Rahmen des Datenschutzes zulässig ist.
(2) Cyber Tech weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht vollständig gewährleistet werden kann. Daher trägt der Kunde für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten vollumfänglich selbst Sorge.
§ 5 Datensicherheit und Online-Übertragungen (1) So weit Daten an Cyber Tech - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde vor der Übermittlung Sicherheitskopien her. Die Server von Cyber Tech werden gemäß der unter www.cyber-tech.de dargestellten Kundeninformation regelmäßig sorgfältig gesichert. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von Cyber Tech übertragen. Eine Sicherung der Daten auf den dedizierten Servern kann durch Cyber Tech nicht erfolgen, da diese ausschließlich durch die Kunden verwaltet werden.
(2) Diverse kundenspezifische Einstellungen werden online festgelegt (www.cyber-tech.de). Die Übertragung solcher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden über das Internet ohne Gewähr von Cyber Tech. Die Mitteilungen sind nach deren Eingang gültig und werden von Cyber Tech bis zum Eingang neuer Daten per Internet als verbindlich zur Leistungsdurchführung verwendet. Hierbei sind Verzögerungen möglich, die technisch bedingt sind.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Der Kunde unterstützt Cyber Tech bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Hierzu gehört beispielsweise die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, Daten und sonstigem Material, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen durch Cyber Tech erforderlich ist.
(2) Solange und soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach Ziffer 1 nicht nachkommt, verschieben sich eventuelle Fristen und Termine zu Gunsten von Cyber Tech entsprechend nach hinten.
§ 7 Gewährleistung (1) Cyber Tech hat Mängel nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit zu beheben. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuchen von Cyber Tech fehlschlagen, kann der Kunde - neben den anderen gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen - Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(2) Bei der Fristsetzung für die Nachbesserung oder Mängelbeseitigung ist der Kunde verpflichtet, Cyber Tech einen nach den konkreten Umständen und Besonderheiten des Einzelfalls als angemessen anzusehenden Zeitraum zu gewähren. Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung des Kunden erforderlich, beginnt die Frist nicht vor dieser Mitwirkung zu laufen. Setzt der Kunden Cyber Tech eine Frist zur Beseitigung von Mängeln, hat der Kunde nach erfolglosem Fristablauf unverzüglich schriftlich zu erklären, wie mit dem Vertrag weiter verfahren werden soll. Gibt er eine solche Erklärung nicht ab, kann Cyber Tech davon ausgehen, dass der Vertrag unverändert fortbestehen soll.
(3) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Kunden, insbesondere die von ihm zur Verfügung gestellten bzw. verwendeten Geräte und Informationen, Bedienfehler, Nichtbeachtung von Sicherheitsmaßnahmen, Nachlässigkeiten des Kunden bzw. dessen Mitarbeiter oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
(4) Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
(5) Eine verschuldensunabhängige Haftung von Cyber Tech als Vermieter für bei Vertragsschluss vorliegende Mängel wird ausgeschlossen.
§ 8 Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüche (1) Cyber Tech haftet nur für Schäden, die von Cyber Tech, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, Cyber Tech verletzt eine wesentliche Vertragspflicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Unberührt bleibt auch eine leicht fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
(3) Im Zweifelsfall beschränkt sich die Höhe der Haftung für jedes Produkt auf das jeweils insgesamt geleistete Entgelt, dann höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für zwei Jahre.
(4) Gegenüber Unternehmen haftet Cyber Tech nicht für entgangenen Gewinn, nichtvorhersehbare Schäden oder Mangelfolgeschäden, es sei denn diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig von Cyber Tech verursacht.
(5) Cyber Tech haftet nicht für die konkrete Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Cyber Tech oder deren Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ausnahmsweise eine Haftung nach § 8 Abs. 1 und 2 besteht.
(6) Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum von einem Jahr ab Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis des schadensverursachenden Ereignisses. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem Verhalten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen von Cyber Tech. Dies gilt ebenfalls nicht für die vertraglichen Ansprüche des Kunden aus der Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit nach § 40 Telekommunikationsgesetz, die nach § 8 Satz 1 Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung in zwei Jahren verjährt.
(7) Im Bereich von Telekommunikationsdienstleistungen Cyber Tech bleibt für den Anwendungsbereich der Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung die Haftungsgrenze des § 7 Abs. 2 Telekommuni-kations-Kundenschutz-Verordnung durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
(8) Der Kunde stellt Cyber Tech von Haftungsansprüchen Dritter, die durch eine vom Server des Kunden vorgenommene rechtswidrige Handlung entstehen, frei.
(9) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Cyber Tech beschränkt auf den regelmäßig zu erwartenden Widerherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und risikoadäquater Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.
§ 9 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (1) Cyber Tech ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Cyber Tech wird den Kunden rechtzeitig per Email oder auf dem Postwege schriftlich über die Änderung der für ihn geltenden AGB unterrichten.
(2) Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach der Änderungsankündigung der Änderung schriftlich, per Fax oder per E-Mail widerspricht oder den Vertrag kündigt. Bei einem Widerspruch des Kunden ist Cyber Tech zur ordentlichen Kündigung des bestehenden Vertragsverhältnisses berechtigt. Der Betreiber wird auf diese Frist und deren Folgen in der Mitteilung besonders hinweisen.
§ 10 Schriftformerfordernis Alle Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung der Bedingungen dieses Vertrags beinhalten, sowie alle Eigenschafts- und sonstige Zusicherungen und sonstige besonderen Abreden zwischen den Vertragsparteien haben schriftlich zu erfolgen. Die Abgabe einer Willenserklärung per E-Mail oder SMS genügt diesem Formerfordernis nicht. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformvereinbarung.
§ 11 Salvatorische Klausel Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden oder der Vertrag eine Regelungslücke enthält, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Ganzen sowie der übrigen Vertragsregelungen nicht. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Regelung zu treffen, die unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag enthaltenen Vereinbarungen den beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
§ 12 Rechtswahl Die Vertragsparteien vereinbaren bezüglich aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsbeziehungen die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
§ 13 Gerichtsstand Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich Weiden in der Oberpfalz, sofern der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder Öffentlich Rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
§ 14 Sonderregelungen für Verbraucher (1) Für Verbraucher gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Cyber Tech nach Maßgabe dieser in § 14 vereinbarten Sonderregelungen.
(2) Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3) Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne der vorstehenden Ziffer 2 ist, finden die Regelungen in § 7 Absatz 1 Satz 2, § 8 Absatz 6 und § 3 Absatz 9 Satz 3 keine Anwendung. Stattdessen gelten die gesetzlichen Regelungen mit folgenden Maßgaben: Soweit eine Werkleistung Vertragsgegenstand ist und das Werk nicht über die vereinbarte Beschaffenheit verfügt oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignet, ist Cyber Tech zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt. Gelingt es Cyber Tech nicht, innerhalb angemessener Frist den Mangel zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Verbraucher die vertragsgemäße Nutzung möglich ist, stehen dem Verbraucher die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
(4) Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Das Widerrufsrecht beginnt frühestens mit Erhalt einer entsprechenden Widerrufsbelehrung. Die Ausübung des Widerrufsrechts erfolgt durch schriftliche Erklärung des Widerrufs gegenüber Cyber Tech oder durch Rücksendung der Sache. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. der Sache an die Cyber Tech GmbH, Pressather Str. 2, 92655 Grafenwöhr. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, hat der Kunde insoweit Wertersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu leisten.
(5) Das Widerrufsrecht der vorstehenden Ziffer 4 erlischt, wenn Vertragsgegenstand eine Dienstleistung ist und Cyber Tech mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerspruchsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(6) Das Widerrufsrecht nach Ziffer 4 besteht nicht, wenn Vertragsgegenstand die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Verhältnisse des Verbrauchers zugeschnitten ist.
Teil 3: Besondere Regelungen für "Modulato", "My-eShop" und Serverleistungen
§ 15 Vertragsgegenstand (1) Cyber Tech stellt dem Kunden die Softwareanwendung "Modulato", "My-eShop" oder die vereinbarte Speicherleistung auf einem Server im vereinbarten Leistungsumfang zur entgeltlichen Nutzung über das Internet zur Verfügung.
(2) Cyber Tech hat die Softwareanwendung "Modulato" und/oder "My-eShop" und/oder die vereinbarte Serverspeicherleistung im Rahmen der von ihr gem. § 16 dieses Vertrages gewährleisteten Verfügbarkeit für den Kunden über das Internet zum Abruf bereit zu halten.
(3) Zur Benutzung von "Modulato" und/oder "My-eShop" durch den Kunden speichert Cyber Tech die Software auf einem Server, auf den der Kunde für den vereinbarten Vertragszeitraum über das Internet zugreifen kann. Cyber Tech ist verpflichtet, "Modulato" und "My-eShop" funktionsfähig zu halten und die Zugänglichkeit des Servers über das Internet fortdauernd aufrecht zu erhalten
§ 16 Verfügbarkeit (1) Cyber Tech stellt dem Kunden "Modulato" und/oder "My-eShop" und/oder Serverleistungen mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % im Monatsdurchschnitt zur Nutzung bereit. Davon nicht umfasst sind solche Zeiten, während denen die Nutzung der Soft- oder Hardware aus zwingenden technischen Gründen oder erforderlicher Wartungsarbeiten unterbrochen oder beeinträchtigt ist, ohne dass Cyber Tech nach diesem Vertrag dafür einzustehen hat.
(2) Während des Aufspielens von Updates kann es eine Unterbrechung der Verfügbarkeit von mehreren Stunden geben. Cyber Tech bemüht sich, die Unterbrechungen für den Kunden im zumutbaren Rahmen zu halten.
§ 17 Nutzung der Inhalte, Programme und Daten (1) Der Kunde darf die bereitgestellten Inhalte, Programme und Daten für eigene private oder geschäftliche Zwecke, insbesondere zur Erstellung von Webseiten und zur Vermietung von eigenem content und Werbebannern, nutzen. Der Kunde darf diese Inhalte für die Dauer dieses Vertrages auch personalisieren oder modifizieren. Die sonstige Nutzung (insbesondere Vervielfältigung Abgabe und Überlassung an Dritte) ist nur im Rahmen des vorliegenden Vertrages durch Cyber Tech oder die jeweiligen Inhaber der Rechte zulässig.
(2) Cyber Tech erteilt dem Kunden die einfachen Nutzungsrechte für die Softwareanwendungen "Modulato" und/oder "My-eShop" und/oder Serverleistungen für die jeweils vereinbarte Laufzeit. Dem Kunden werden keine FTP-Zugangsdaten mitgeteilt, da die Softwareanwendungen nur mietweise für den Vertragszeitraum dem Kunden zur Verfügung stehen. Ein "Mitnehmen" der Softwareanwendung zu einem anderen Provider ist also nicht möglich. Keinesfalls erwirbt der Kunde Rechte am Quellcode der Softwareanwendungen. Nach Vertragsende erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Kunden an den Softwareanwendungen. Das gilt auch, wenn individuelle Werk- oder Dienstleistungen zum Zwecke der individuellen besseren Nutzung von "Modulato" und/oder dem "My-eShop" und/oder der Serverleistungen erbracht worden sind. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Sicherung seiner individuellen Daten.
(3) Cyber Tech haftet für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit der Inhalte und Programmmodule im Rahmen der Haftungsvereinbarung nach § 8. Cyber Tech ist für Inhalte, die nicht auf eignen Servern von Cyber Tech liegen nicht verantwortlich und kann unbeschadet der Regelung in § 8 keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen.
§ 18 Verantwortung für Daten und Inhalte (1) Die Verantwortung für die auf dem Server von Cyber Tech gespeicherten Daten und Inhalte, beispielsweise Content und Werbebanner, liegt ausschließlich beim Kunden. Cyber Tech nimmt grundsätzlich keine Kontrolle des vom Kunden auf dem Server gespeicherten und in das Internet eingestellten Materials vor.
(2) Der Kunde versichert, dass das Material, das er in "Modulato" und/oder "My-eShop" oder auf anderem Wege einstellt und zum Abruf für Dritte bereithält, weder Inhalte enthält, die zum Rassenhass aufstacheln oder grausame oder unmenschliche Gewaltdarstellungen gegen Menschen enthalten, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung dieser Gewaltdarstellungen ausdrückt oder die Menschenwürde verletzen durch die Grausamkeit und Unmenschlichkeit des dargestellten Vorgangs (§ 131 StGB), noch den Krieg verherrlicht, noch sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat ( § 184 Abs. 3 StGB), noch dem Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften unterfällt oder sonst geeignet ist, Kinder und Jugendliche sittlich zu gefährden, noch Urheber-, oder Markenrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt, noch gegen sonstige deutsche oder entsprechende ausländische Bestimmungen verstößt.
(3) Soweit Cyber Tech einen Verstoß gegen den vorstehenden Absatz nach der Freischaltung von "Modulato" und/oder "My-eShop" oder während der Bereithaltung auf seinem Server feststellt, ist sie zur sofortigen Sperrung der Inhalte bzw. Werbebanner berechtigt. Schadensersatzansprüche gegen Cyber Tech kann der Kunde aus einer ungerechtfertigten Sperrung nur herleiten, soweit deren Unzulässigkeit Cyber Tech bekannt oder in grob fahrlässiger Weise unbekannt war.
(4) Der Kunde hat Cyber Tech wegen jeglicher Ansprüche Dritter, die diese aus einem Verstoß gegen § 18 Abs. 2 gegen Cyber Tech evtl. herleiten können, freizustellen.
§ 19 Änderungen des Funktionsumfangs der Software Cyber Tech ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit Änderungen an der Softwareanwendung "Modulato" und/oder "My-eShop" vorzunehmen, sofern die entsprechenden Maßnahmen der Sicherung der Funktionalität oder der Weiterentwicklung von "Modulato" und/oder "My-eShop" dienen. Hierzu zählt auch das Aufspielen von Updates. Dies gilt nicht, wenn die vorgenannten Maßnahmen für den Kunden unzumutbar sind. Unterbrechungen zum Zwecke der Sicherung der Funktionalität oder der Weiterentwicklung von "Modulato" und/oder "My-eShop" sind in jedem Falle dann zumutbar, wenn sich die Verfügbarkeit der Software innerhalb 98,5 % im Jahresdurchschnitt bewegt.
§ 20 Änderungen des Mietzinses (1) Cyber Tech ist berechtigt, den Mietzins für "Modulato" und/oder "My-eShop" und/oder anderer dauernder Leistungen wie Serverleistungen während der Vertragslaufzeit mit einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen. Die Ankündigung wird dem Kunden entweder an seine Emailadresse oder auf dem Postwege schriftlich mitgeteilt.
(2) Der Kunde hat das Recht, das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Mietzinserhöhung zu kündigen. Auf dieses Recht wird der Kunde bei Ankündigung der Mietzinserhöhung noch einmal hingewiesen. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannte Erhöhungen des Entgeltes bedarf keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht. Unterbleibt eine fristgerechte Kündigung, gilt der neue Mietzins als vertraglich vereinbart.
§ 21 Vertragslaufzeit, Beendigung des Vertrages (1) Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt je nach Vereinbarung 1 bis 24 Monate. Nach Ablauf dieser Anfangslaufzeit kann jede der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Vertragsverhältnis in den darauf folgenden Jahren um jeweils weitere 1 bis 12 Monate, der Verlängerungszeitraum entspricht dabei grundsätzlich der jeweiligen Anfangslaufzeit, maximal aber 12 Monate.
(2) Daneben hat jede Vertragspartei das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, wenn ihr die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht weiter zumutbar ist. Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsmäßigen Gebrauchs gemäß § 543 Absatz 2 Nr. 1 BGB ist erst zulässig, wenn Cyber Tech ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese als fehlgeschlagen anzusehen ist.
(3) Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per E-Mail, per Brief oder Telefax.
Teil 4: Besondere Regelungen für Domain- und Emailadressen-Reservierungen sowie Webhosting
§ 22 Vertragsgegenstand (1) Cyber Tech erteilt dem Kunden unverbindliche Auskunft über die grundsätzliche Verfügbarkeit einer Domain bzw. Emailadresse. Erteilt der Kunde Cyber Tech den Auftrag eine Domain zu registrieren, werden die Daten des Kunden an die Denic oder die im jeweiligen Fall andere zuständige Stelle weitergegeben.
(2) Es kann vorkommen, dass im Zeitraum zwischen Auskunft und Anmeldung der Domain eine Vergabe der Domain an einen Dritten durch die Denic oder eine andere zuständige Stelle erfolgt, ohne dass Cyber Tech hierauf Einfluss nehmen könnte. Aus diesem Grund ist jegliche Haftung von Cyber Tech für die tatsächliche Zuteilung von bestellten Domainnamen, sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an einen Dritten ausgeschlossen.
(3) Cyber Tech und der Kunde verpflichten sich, die offiziellen Vergaberichtlinien der jeweiligen Registrierungsstelle einzuhalten. Während der Dauer einer Webhostingvereinbarung betreut Cyber Tech die Domains des Kunden auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen (z.B. Denic). Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Bedingungen für die Registrierung und Zurverfügungstellung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind Cyber Tech und der Kunde bereit, ihre Vereinbarung entsprechend anzupassen.
(4)Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Umkonnektierung des Domainnamens und das Veröffentlichen seiner Seiten keine Rechte Dritter verletzt oder gesetzeswidrige Zwecke verfolgt werden.
(5) Der Kunde erklärt sich bereit, bei der Registrierung, der Änderung oder der Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben.
(6) Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl des Domainnamens allein verantwortlich ist und erklärt sich bereit, Cyber Tech von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Domain-Namensregistrierung bzw. Konnektierung freizustellen. Cyber Tech behält sich vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren oder die Behandlung des Falles an die DENIC abzugeben. Die Kosten für eine solche Sperrung trägt der Kunde.
§ 23 Vergütung Sollte die DENIC e. E. oder sonstige betroffene Vergabestellen ihre Preise oder Abrechnungsmodelle für Internetadressen (nachfolgend Domains genannt) ändern, so ist Cyber Tech berechtigt, die geänderten Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der jeweiligen Änderungen, ohne besondere Fristen entsprechend anzupassen. Bei Unzumutbarkeit einer solchen Anpassung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
§ 24 Vertragslaufzeit, Beendigung des Vertrages (1) Soweit es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt, beträgt die Mindestlaufzeit des Vertrages 12 Monate. Bei einigen Domainleistungen beträgt die Mindestlaufzeit 24 Monate (z.B. Reservierung von .com, .net und .org- Domians). Nach Ablauf dieser 12 bzw. 24 Monate kann jede der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Vertragsverhältnis in den darauf folgenden Jahren um jeweils weitere 12 Monate.
Teil 5: Besondere Vereinbarungen für Design- und sonstige Werkleistungen (2) Daneben hat jede Vertragspartei das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, wenn ihr die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht weiter zumutbar ist. Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsmäßigen Gebrauchs gemäß § 543 Absatz 2 Nr. 1 BGB ist erst zulässig, wenn Cyber Tech ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese als fehlgeschlagen anzusehen ist.
(3) Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per E-Mail, per Brief oder Telefax.
§ 25 Abnahme Die Abnahme darf bei Designleistungen nicht aus gestalterischkünstlerischen Gründen verweigert werden; im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
§ 26 Rechte (1) An sämtlichen Designleistungen (z.B. Webseitendesign) werden dem Kunden nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen, soweit mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Cyber Tech ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die per Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Soweit der Kunde dies wünscht, ist dies gesondert zu vereinbaren.
§ 27 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen (1) Cyber Tech genießt im Rahmen des Auftrags grundsätzliche Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung werden daher nur bei Abweichungen vom Auftrag anerkannt. Wünscht der Kunde während der nach der Gestaltung Änderungen, hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen. Cyber Tech stehen in diesem Fall die Vergütungsansprüche für die bisherige Gestaltung weiterhin zu.
(2) Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung von eventuell an Cyber Tech übergebenen Vorlagen, Schriftzügen, Logos etc. berechtigt ist. Sollte der Kunde hierzu tatsächlich nicht berechtigt sein, stellt er Cyber Tech von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Teil 6: Besondere Vorschriften für entgeltfreie Leistungen
§ 28 Sonderregelungen für entgeltfreie Leistungen (1) Cyber Tech kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.
(2) Soweit Cyber Tech entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen erbringt, ist insoweit die Haftung von Cyber Tech vollständig ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
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